RaubfischfangzeitGroße Aufregung um den aktuellen Erlaubnisschein Versehentlich wurde der Beginn der Raubfischfangzeit nicht ganz korrekt wiedergegeben. Laut Binnenfischereiordnung des Landes Niedersachsen darf der Hecht ab 16.04. und der Zander erst ab 01.05. beangelt werden. Das gedruckte Beginndatum 16.04. sollte eigentlich durch den 01.05. (für beide Fischarten gültig) ersetzt werden. Dies ist leider unterblieben.
Diese 14-tägige Verlängerung der Fangzeit für den Zander hat unseren Zanderbestand jedoch mit Sicherheit nicht belastet. In unserer Gewässerordnung, die ja Bestandteil des Fischereierlaubnisscheines ist und die durch Unterschrift des Mitgliedes anerkannt wird, sind diese Fangzeiten übrigens korrekt wiedergegeben.
Franz Bliem
Gewässerobmann Veranstaltungen am Teich in Oldau Für die Durchführung von Veranstaltungen ist der Teich in Oldau zu folgenden Zeiten gesperrt: (Angeln nur für die Teilnehmer der Veranstaltungen möglich.)
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Terminplanung 2012 Die Termine unserer Veranstaltungen findet Ihr unter Termine, die der Jugendgruppe unter Termine/Jugendgruppe und die Termine für die Sportfischerprüfungen unter Termine/ Verband 17. Die geänderten Angelbedingungen für die Lachte unter "Unsere Angelgewässer". Die Auflösung der letzten Preisrätsel und das neuen Rätsel findet ihr hier. Weiterhin Angelverbot in der Teststrecke Oppershausen
Die Ergebnisse der Elektrofischerei liegen jetzt vor und sind ermutigend: Die eingesetzten Fische haben abgelaicht. Bei der Bestandsaufnahme Anfang Oktober wurden sehr viele Schwärme von Jungfischen (ca. 1 cm groß) festgestellt, wobei der Hechtbesatz weiterhin sehr gering ist. Es besteht also eine gute Voraussetzung für einen guten Wuchs der Brut.
Zur Sicherung dieser Ergebnisse wird der Aller-Altarm auch weiterhin nicht beangelt werden können. Es besteht also das absolute Angelverbot in der Teststrecke weiter. |
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